Fundsache

Am Montag, den 08.07.2024 wurde bei den Markt Walder Schützen ein historischer Hut und im Rasen beim Getränkestadel ein historischer Kindergürtel mit Utensilien  gefunden. Wir bitten um Abholung in der Gemeinde.

Ferienprogramm 2024

Die Sommerferien rücken immer näher und leider wurde erst ein Angebot zum Ferienprogrammpunkt abgegeben.

Ein abwechslungsreiches Ferienprogramm ist natürlich nur möglich, bei entsprechenden Angeboten von engagierten Vereinen, Gruppen und Einzelpersonen.

Es wäre schade, wenn dieses Jahr zum Ferienbeginn die Marktgemeinde Markt Wald den Kindern und Jugendlichen kein abwechslungsreiches Ferienprogramm präsentieren könnte.

Neben Schnupperkursen für einzelne Sportarten eignen sich Bastel- und Malstunden oder Besichtigungen in Wald und Natur. Auch Bauernhoferlebnisse bleiben den Kindern stets im Gedächtnis.

Die Marktgemeinde würde sich sehr freuen, wenn sich noch ein paar Vereine, Gruppierungen oder Einzelpersonen, finden würden, die bereit sind, den Kindern geeignete Gruppenveranstaltungen in den Sommerferien anzubieten. Bitte meldet Euch bis 15. Juli 2024 in der Gemeindeverwaltung. Der Versicherungsschutz ist aufgrund des öffentlichen Auftrags über die kommunale Haftpflichtversicherung abgegolten – sowohl für die Kinder als auch für die Freiwilligen.

Lärmschutz/Rasenmähen

Der Sommer ist da und das Gras im Garten sprießt in kräftigem Grün. Jeder mäht in seinem Garten den Rasen, oft mäht auch der Nachbar. Manchmal auch zur ungünstigen Zeit. Den Nachbarn anzusprechen traut man sich nicht immer, man will ja den Frieden nicht gefährden. In solchen Fällen klingelt dann das Telefon bei der Gemeindeverwaltung und es stellt sich die Frage: „Darf der jetzt mähen?“

Wie für fast alles gibt es hierzu ausführliche Gesetze und Vorschriften, angefangen von einer EU-Richtlinie über Bundes- und Landesimmissionsschutzgesetze bis zu Lärmschutzverordnungen. Eine vollständige Abhandlung über die Rechtslage würde mehrere Seiten in Anspruch nehmen. Dazu können Gemeinden noch gesonderte Verordnungen erlassen. Dies haben wir in Markt Wald bisher nicht getan, um der überbordenden Bürokratie nicht noch Vorschub zu leisten. Denn dann müsste man noch nach Wohn- und Dorfgebieten und Geräten mit und ohne EG-Umweltzeichen unterscheiden. So kann man aus einer an sich einfachen Sache wie dem Rasenmähen eine juristische Klausur machen.

Für Rasenmäher, Rasentrimmer, Heckenscheren, Häcksler u.ä. gilt nach der gültigen Geräte- und Maschinenlärmverordnung, dass diese Geräte nicht an Sonn- und Feiertagen betrieben werden dürfen. An Werktagen ist der Betrieb zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr untersagt. Es spielt keine Rolle ob es sich um Rasenmäher mit Verbrennungs- oder Elektromotor handelt. Auch so genannte lärmarme Rasenmäher dürfen tagsüber nur von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr betrieben werden. Für land- und forst-wirtschaftliche Arbeiten gelten diese Beschränkungen nicht.

Somit kann bei normalen Rasenmäherarbeiten die Mittagsruhe nur durch Rücksichtnahme gewährleistet werden. Respektieren Sie bitte die Mittagsruhe von Kleinkindern, Senioren und anderen Ruhebedürftigen (z.B. Schichtarbeiter) und mähen Sie nicht zwischen 12.00 und 14.00 Uhr. Achten Sie auch beim Kauf neuer Rasenpflegegeräte auf lärmarme Ausführungen. Dann steht einer guten Nachbarschaft ein Hindernis weniger im Wege.

Müllfahrzeuge kommen oft nicht durch Abfallwirtschaft appelliert: Rücksichtsvoll parken und Hecken und Sträucher zurückschneiden

Leider kommt es immer wieder vor, dass Mülltonnen nicht geleert werden können. Der Ärger ist dann meist groß, die Gründe ganz banal: Geparkte Autos oder andere Hindernisse wie ausladende Bäume und Sträucher verengen den Straßenraum und führen dazu, dass die Müllabfuhr nicht durchkommt.

Die Kommunale Abfallwirtschaft bittet deshalb, rücksichtsvoll zu parken und Sträucher und Hecken zurückzuschneiden.

Besonders schwierig ist das Durchkommen für Müllfahrzeuge an Kreuzungen und Einmündungen, aber auch im Bereich von Wendeschleifen machen parkende Fahrzeuge oder abgestellte Anhänger das Umkehren für das Sammelfahrzeug oftmals unmöglich. Das ist ungünstig, weil aufgrund gesetzlicher Sicherheitsbestimmungen beim Leeren der Tonnen nicht rückwärtsgefahren werden darf.

Doch nicht nur parkende Fahrzeuge, auch Überhänge von Bäumen und Sträucher dürfen den Straßenraum nicht beeinträchtigen. Das heißt, dass in den Verkehrsraum ragende Pflanzen von privaten Grundstücken regelmäßig zurückgeschnitten werden müssen.

Und es sollte darauf geachtet werden, dass Mülltonnen nicht hinter parkenden Autos bereitgestellt werden. Dort werden diese nämlich nicht nur schnell übersehen, sondern können auch nicht ohne Weiteres geleert werden.

Die Abfallwirtschaft des Landkreises verweist darauf, dass rücksichtsvolles Verhalten und die Beachtung der Straßenverkehrsordnung nicht nur die Arbeit der Müllabfuhr erleichtert, sondern dass auch Rettungsdienste und letztlich alle Bürger davon profitieren.

Strom vom Hausdach oder dem Balkon

Solaroffensive: Infoabende und Beratungen zum Thema Photovoltaik für Ein- und Mehrfamilienhäuser

Strom vom eigenen Hausdach oder dem Balkon: „Die Nutzung der Sonnenenergie ist klimafreundlich, reduziert die Abhängigkeit von Energie aus dem Ausland, sorgt für kalkulierbare Strompreise und lohnt sich finanziell“, sagt Sandra ten Bulte, Klimaschutzmanagerin am Landratsamt Unterallgäu. Nicht nur Eigentümer von Einfamilienhäusern können von Photovoltaik profitieren – auch in Mehrfamilienhäusern bieten sich verschiedene Nutzungsmöglichkeiten.

Zu beiden Einsatzbereichen organisiert die Fachstelle für Klimaschutz am Landratsamt heuer im Rahmen der Unterallgäuer Solaroffensive Infoabende und individuelle Beratungen für Eigentümer, Mieter und Hausverwaltungen. Kooperationspartner der Infoabende sind der Verein „Haus & Grund Mindelheim“ sowie die Stadt Memmingen. Referent und Berater ist der Solarexperte Michael Vogtmann von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie.

 

Infoabend zum Thema „Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser“:

  • Termin: Donnerstag, 19. September, von 18 bis 21.30 Uhr in Mindelheim
  • Inhalt: In diesem Vortrag erfährt man, welche Möglichkeiten der PV-Nutzung im Mehrfamilienhaus bestehen – von individuellen Balkon-PV-Anlagen bis hin zu Dach-PV-Anlagen. Letztere können nicht nur Strom ins Netz einspeisen, sondern auch zur Versorgung der Gemeinschaftsanlagen oder sogar der einzelnen Wohnungen über sogenannte Mieterstrommodelle genutzt werden. Der Referent zeigt, wann was sinnvoll ist, welche Kombinationsmöglichkeiten mit Wärmepumpe oder E-Mobilität bestehen, wie hoch der Eigenverbrauchs- und Autarkiegrad sein kann und wie man die Wirtschaftlichkeit der Anlage berechnet. Auch wie man ein Mieterstrommodell vertraglich regelt sowie mess- und abrechnungstechnisch umsetzt, ist Bestandteil des Vortrags. Außerdem ist Zeit für Fragen eingeplant.
  • Zielgruppe: Mieter und Eigentümer von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern sowie Hausverwaltungen
  • Anmeldung: Bis 11. September online unter unterallgaeu.de/veranstaltungen oder telefonisch unter (08261) 995-169. Nach dem Anmeldeschluss werden die Teilnehmenden über den genauen Veranstaltungsort informiert.

 

Online-Infoabend zum Thema „Photovoltaik für Einfamilienhäuser“:

  • Termin: Montag, 23. September, von 18.30 bis 21 Uhr über die Plattform ZOOM
  • Inhalt: In diesem Vortrag geht es um die Planung von Dach-PV-Anlagen für Einfamilienhäuser und die Verwendungsmöglichkeiten für den erzeugten Strom. Der Referent stellt unterschiedliche Optionen vor, wie Eigenverbrauch und Energieautarkie erhöht werden können, etwa durch ein angepasstes Nutzerverhalten, „Smart Home“ oder eine Kombination mit Wärmepumpe, E-Mobilität oder einem Speicher. Auch die Wirtschaftlichkeit und gesetzliche Vorgaben rund um die PV-Anlage sind Teil des Vortrags. Außerdem bleibt Zeit für die Fragen der Teilnehmenden.
  • Zielgruppe: Eigentümer von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern
  • Anmeldung: Bis 19. September online unter unterallgaeu.de/veranstaltungen oder telefonisch unter (08261) 995-169. Nach dem Anmeldeschluss erhalten die Teilnehmenden den Zugangslink per E-Mail.

 

Individuelle Beratungen:

  • Termine: 30. September sowie 1., 2., 9. und 10. Oktober. Die Beratungen finden im Landratsamt Unterallgäu statt und dauern 45 Minuten, die Kosten übernimmt die Fachstelle für Klimaschutz.
  • Beratungsthemen: Neuplanung einer PV-Anlage, Kopplung mit Wärmepumpe, E-Mobilität oder einem Speicher, Angebotsvergleich, Mieterstrommodelle, Optionen für den Weiterbetrieb einer PV-Anlage, die das Ende der EEG-Vergütung erreicht hat (Ü20-Anlage) und vieles mehr
  • Wichtig: Das Haus, auf das sich die Beratung bezieht, muss sich im Landkreis Unterallgäu befinden. Es wird empfohlen, im Vorfeld der Beratung den passenden Infoabend zu besuchen.
  • Anmeldung: Ab Dienstag, 24. September, um 10 Uhr online unter unterallgaeu.de/solaroffensive oder telefonisch unter (08261) 995-169

 

Die Kläranlage informiert!

Sehr geehrte Landwirte, in letzter Zeit kommt es häufiger vor, dass Milch in größeren Mengen in der Kläranlage landet. Milch in der Kläranlage führt zu erheblichen Betriebsstörungen, extrem erhöhtem Stromverbrauch sowie unnötigem Verschleiß der Belüftungstechnik. Im schlimmsten Fall kann eine große Menge Milch dazu führen, dass die Bakterienkultur, welche für die Reinigung des Abwassers zuständig ist, abstirbt. Des Weiteren führen Lebensmittel in der Kanalisation zu einem erhöhten Aufkommen an ungebetenen Besuchern (Ratten etc.). Milch die nicht an die Molkerei geliefert werden kann, gehört in die Güllegrube, NICHT in die Kanalisation/Kläranlage! Besten Dank für Ihr Verständnis. Kläranlage Markt Wald.